Jüdischer Friedhof Syker Straße


Der jüdische Friedhof in Delmenhorst ist einer der kleinsten Friedhöfe im Bereich der Stadt Delmenhorst. Die jüdischen Mitglieder der Gemeinde, zu der etwa 190 Menschen gehören, können hier ihre letzte Ruhestätte finden. Dabei gibt es keine Liegezeiten wie auf städtischen oder kirchlichen Friedhöfen, sondern die Gräber sind für die Ewigkeit bestimmt. Darum wird ein jüdischer Friedhof auch als Haus der Ewigkeit (בית-עולם) bezeichnet. Der Friedhof hat für eine Gemeinde eine wichtige Bedeutung und muss darum auch noch vor dem Bau einer Synagoge eingerichtet werden. Trotzdem spielt er im alltäglichen Gemeindeleben nur eine untergeordnete Rolle. Durch den lebensbejahenden Charakter des Judentums ist das aktive Leben der Gemeinde wichtiger. Männer dürfen den Friedhof nur mit einer Kippa (כפה) oder einer anderen Kopfbedeckung betreten, weil der Friedhof ein heiliger Ort ist. Nach dem Verlassen waschen sich die BesucherInnen die Hände.

Informationen

Syker Straße 50, 27751 Delmenhorst

Öffnungszeiten:

Der Friedhof kann nur nach Anmeldung betreten werden. Mögliche Öffnungszeiten sind dabei von Montag bis Donnerstag ganztätig und am Freitag bis mittags. Am Sabbat (‏שבת‎) sowie den jüdischen Feiertagen ist ein Besuch nicht möglich.

Verkehrsanbindung:

Linie 204 (Haltestelle: „Pestalozziweg“) und Linie 203 (Haltestelle: „Anton-Günther-Straße“). PKW-Parkplätze befinden sich am Seitenstreifen der Syker Straße und gegenüber beim Supermarkt.

Barrierefreiheit:

Der Friedhof kann über einen Seiteneingang mit dem Rollstuhl erreicht werden. Auf dem Friedhof sind alle Bereiche barrierefrei zu erreichen. Eine (barrierefreie) WC-Anlage gibt es nicht.

Friedhofsbüro und Kontakt:

Louisenstraße 34, 27749 Delmenhorst
Telefon: 04221 / 18011 

Trägerschaft:

Jüdische Gemeinde Delmenhorst

Geschichte des Friedhofs:

Bevor es eine eigenständige jüdische Gemeinde in Delmenhorst gab, wurden verstorbene Gemeindemitglieder auf dem jüdischen Friedhof in Wildeshausen bestattet. Im Jahr 1848 wurde schließlich in Delmenhorst ein eigener jüdischer Friedhof eröffnet. Während der Friedhof heute im Stadtkern liegt und ringsherum umbaut ist, lag er damals noch völlig frei. Die junge Gemeinde musste nämlich ihren Friedhof außerhalb der Stadtmauer einrichten, die damals noch nicht so weit reichte. Kurz nach der Eröffnung fand auch die erste Bestattung eines Gemeindemitglieds statt – davon zeugt noch der älteste Grabstein aus dem Jahr 1851. Bis zur Reichspogromnacht im November 1938 wurden 129 Menschen bestattet. In der NS-Zeit wurde ein Großteil der Gemeindemitglieder während der Shoa ermordet. Der Friedhof wurde verwüstet und lag seit damals brach. Als nach der Wende mehr und mehr jüdische Flüchtlinge aus der ehemaligen UdSSR nach Deutschland kamen, wurden die Jüdinnen und Juden in Delmenhorst Anfang der 90-er Jahre noch von der Gemeinde in Oldenburg betreut. Im Jahr 1997 wurde schließlich die Gemeinde in Delmenhorst wiedergegründet. Im Zuge der Wiedergründung wurde auch der Friedhof in der Syker Straße aufwändig restauriert. Von der Größe her ist er seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gleich geblieben. Auch die alten Grabsteine konnten weitgehend wieder in Stand gesetzt werden. Auf vielen Grabsteinen ist darum wieder gut die alte Symbolik zu erkennen, die auf die Abstammung, Funktion oder das Judentum der Verstorbenen hinweist. So stehen die segnenden Priesterhände für die Kohanim (כהנים) und die Kanne für die Leviten (לויים). Seit der Wiedereröffnung des Friedhofs 1997 fanden bis heute über 50 Bestattungen statt.

Bestattungen:

Auf dem Friedhof können alle jüdischen Mitglieder der Gemeinde bestattet werden. Bei beantragten Ausnahmen (z.B. Mischehen) entscheidet das Rabbinat. Auf dem Friedhof finden grundsätzlich nur Erdbestattungen statt. Es gibt keine ablaufenden Liegezeiten. Nach einem Todesfall findet die Bestattung so früh wie möglich statt (frühestens aber nach 48 Stunden). Davor werden die Verstorbenen durch die Chewra Kadischa (חברא קדישא) der Gemeinde auf die Bestattung vorbereitet. Die Trauerfeier wird auf dem Friedhof vollzogen. Ein Jahr nach dem Tod wird der Grabstein aufgestellt. Während des Sabbats (‏שבת‎) sowie an jüdischen Feiertagen sind keine Bestattungen möglich.

Weiterführende Informationen: